Jean antoine
Sehr gutes Produkt.
Kommentar vom 1. Oktober 2020 — Erfahrung vom 8. Oktober 2015
Dieses Produkt ist nicht mehr erhältlich!
Der Marantz PM7005, das neueste Modell der Verstärker-Serie des Herstellers, ergänzt das Angebot an HiFi-Stereoverstärkern und reiht sich mit seinem klassischen, aber auch stilvollen Design in die PM-Serie des Herstellers ein. Seine Verstärkung liefert eine Leistung von 2 x 60 W an 8 Ω, kombiniert mit Schottky-Dioden und Stromrückkopplungsschaltungen, symmetrischem Aufbau, Kühlkörpern und einem verstärkten Metallchassis. Nicht zu vergessen die exklusiven HDAM-SA3 Audiophile-Komponenten, die bereits in der limitierten KI Pearl Lite-Serie verwendet wurden.
In Bezug auf die Konnektivität verfügt er über einen vergoldeten MM-Phono-Eingang, den neuen CS4398 DAC-Wandler mit vergoldeten optischen, koaxialen und asynchronen USB-B-Eingängen für ultimative Klangqualität und die Dekodierung von DSD 2,8/5,6 MHz oder PCM 192 kHz/24 Bit Dateien.
Jean antoine
Sehr gutes Produkt.
Kommentar vom 1. Oktober 2020 — Erfahrung vom 8. Oktober 2015
Bruno
Ich nutze diesen Verstärker jetzt seit einem Monat und mit etwas Abstand bin ich äußerst zufrieden. Die Leistung ist vorhanden und die Klangqualität sehr gut dank des DAC (meine MP3s können es nicht fassen) und danke Qobuz für die Anschlussmöglichkeiten, es gibt die Auswahl, aber besondere Erwähnung verdient der USB 2-Ausgang über meinen PC. Wenn ich eine Note geben müsste, wären das 5 von 5 und für mich gibt es keine Nachteile, danke Marantz.
Die Pluspunkte: das Beste vom Besten.
Die Minuspunkte: keine.
Kommentar vom 9. April 2018 — Erfahrung vom 12. März 2018
Anthony
Schönes Design, einfach zu bedienen, schade, dass es keinen Audioausgang für Bässe gibt.... Der USB-DAC-Anschluss ist praktisch, wenn man einen Windows-PC hat, aber ich finde keinen Linux-Treiber auf der Website des Herstellers.
Pluspunkte: gute Klangwiedergabe, einfach und effektiv.
Minuspunkte: Wo finde ich einen LINUX-Treiber für den USB-DAC?
Kommentar vom 25. Februar 2016 — Erfahrung vom 25. August 2015